100 % Ihrer Spenden fließen in unsere Hilfsprojekte. So steht es auch in unserer Satzung. Sämtliche Verwaltungskosten, auch für Drucksachen, Porto, etc. werden von unseren Komitee-Mitgliedern getragen.
Die Mutter von 5 Kindern lebte in prekären Verhältnissen, die zur schnellen Trennung von ihrem Lebenspartner führten. Sie konnte eine Wohnung finden, es fehlte aber an Möbeln für die Kinder und Küchenutensilien.
Der 8-jährige Junge leidet unter der Trennungssituation der Eltern. Er hat wenig Selbstvertrauen, ist ängstlich und unsicher. Seine Mutter ist insolvent und kann für die heilpädagogische Therapie des Jungen nicht aufkommen.
Stütz- und Förderklassen besuchen Kinder mit hohem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung. Es handelt sich um Kinder mit beispielsweise geringer Frustrationstoleranz, motorischer Unruhe oder fehlendem Selbstwertgefühl. Gerne kommen wir für die zusätzliche Unterstützung dieser Kinder in Form eines monatlichen Besuchs des TGI-Zentrums M.U.T.I.G. auf. Hier lernen die Kinder im Umgang mit Tieren ihre Defizite besser zu meistern.
Aufgrund von Personalmangel musste eine Lebenshilfeeinrichtung eine Gruppe schließen. Daher wurde weniger Geld für die Reittherapie benötigt und ein gemeinsamer Ausflug konnte nicht stattfinden. Wir stimmten dem Vorschlag zu, den Überschuss des von uns gespendeten Betrags für Musiktherapien zu verwenden.
Auch in diesem Jahr wurden wieder streng zweckgebundene Gutscheine im Wert von €45,00 zum Erwerb von Weihnachtsgeschenken für Kinder aus Familien, deren Eltern von Arbeitslosengeld II leben müssen, versendet. So können die Eltern den Kindern eine kleine Weihnachtsfreude in Form von Spielwaren, Büchern oder Sportsachen bereiten.
Familien und Kinder aus belasteten Familien treffen sich in diesen resilienzfördernden Projekten, die unter anderem zum Ziel haben, Kreativität und handwerkliche Begeisterung zu fördern, miteinander ins Gespräch zu kommen, Teilhabe zu spüren und einen rücksichtsvollen Umgang miteinander zu pflegen.
Der Vater ist nicht berufstätig und hat kein Arbeitslosengeld beantragt. Sein 13-jähriger Sohn, der an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, lebt nach einem Sorgerechtsstreit bei ihm. Er ist mit der Miete in Verzug. Es droht die Kündigung. Wir halfen mit der Übernahme von 4 Monatsmieten.
Die Elternzeit des Vaters ist beendet. Die Mutter ist vollkommen überfordert mit den 9 Monate alten Drillingen. Großeltern, die helfend einspringen könnten, stehen nicht zur Verfügung. Gerne kamen wir für eine stundenweise beschäftigte Familienpflegerin zur Unterstützung der Eltern auf, da das Einkommen der 5-köpfigen Familie dafür nicht ausreichend ist.
Die 4-jährige Tochter einer alleinerziehenden Mutter leidet an frühkindlichem Autismus und kann nicht mit anderen Kindern im Bus zum integrativen Kindergarten fahren. Wir kamen für die Benzinkosten, die der Mutter für die tägliche Fahrt entstehen, auf.
Der 11-jährige Junge besucht eine heilpädagogische Tagesstätte. Die Eltern sind mittellos. Ihnen ist es nicht möglich für das monatliche Gruppengeld, das z.B. zur Anschaffung eines kleinen Geburtstagsgeschenks verwendet wird, aufzukommen.
Die ältere Tochter (7) einer alleinerziehenden Mutter nimmt sehr gerne am wöchentlichen Ballettunterricht teil. Die Mutter bezieht Arbeitslosengeld II. Ihr fällt es schwer für die Kosten der Stunden aufzukommen. Wir halfen.
Das Einkommen des Vaters ist so gering, dass der Familie das Geld zur Anschaffung von Brennholz, Winterbekleidung für die Kinder und zur Begleichung der KFZ-Steuer fehlt.
Dieses Projekt dient zur Vermeidung von Mobbing und zur Steigerung des Selbstwertgefühls der Kinder. Gerne übernahmen wir die Kosten mit der Bitte einer Evaluation der Maßnahme nach ca. 4-8 Wochen.
Familien ehemaliger Ortskräfte aus Afghanistan, die sich um Integration bemühen, soll ein 4-tägiger Ausflug in eine Freizeiteinrichtung der Stadt Kaufbeuren im Oberallgäu ermöglicht werden. Die Kinderbrücke Allgäu steuerte einen Beitrag für die Fahrtkosten mit dem Bus bei.
Die Familie lebt in einem mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbaren Dorf. Das 4. Kind wurde mit einem schweren Herzfehler geboren und gleich nach der Geburt operiert. Es muss zur Kontrolle wöchentlich in eine Klinik. Die Mutter hat keinen Führerschein.
Auch in diesem Jahr tragen wir gerne wieder dazu bei, dass Kindern aus Familien, die wenig oder kein Geld für Weihnachtsgeschenke haben über die Kinder- und Jugendhilfe Kempten-Oberallgäu, eine Weihnachtsfreude bereitet werden kann.
Vor der Corona-Pandemie wurde über die Kinder- und Jugendhilfe Kempten-Oberallgäu jedes Jahr ein Familienwochenende durchgeführt. Im Jahr 2023 soll dieses wieder stattfinden. Es ist für Familien, denen das Geld fehlt, gemeinsam mit ihren Kindern ein unbeschwertes Wochenende zu verbringen, ausgerichtet. Gerne stellen wir für die Finanzierung dieser Maßnahme einen Betrag zur Verfügung.
Die Mutter von 3 Kindern (11, 10 und 4 Jahre alt) ist von ihrem Partner und Vater des jüngsten Kindes, verlassen worden. Neben der psychischen Belastung ist ein finanzieller Engpass entstanden. Sie weiß nicht, wie sie schnell für die laufenden Kosten aufkommen soll.
Der Junge wächst bei der Mutter seines Stiefvaters auf. Seine leibliche Mutter kann sich derzeit aus psychischen Gründen nicht um ihn kümmern, sein Stiefvater ist in einer neuen Beziehung. Die Stiefgroßmutter bekommt kein Pflegegeld. Ihre Rente, ein Zuverdienst, das Kindergeld und die Halbwaisenrente des Jungen reichen nicht für Sonderausgaben aus. Der Junge ist ein begeisterter Skifahrer und Mitglied im Skiclub. Wir halfen mit der Finanzierung von Winter- bzw. Skibekleidung und einem Zuschuss für Busfahrten und Lifttickets.
Aufgrund eines Arbeitsunfalls bezieht der Vater seit vielen Jahren Arbeitslosengeld II. Auch die Mutter ist arbeitsunfähig. Zur Erledigung der Schularbeiten benötigt die Tochter dringend einen Laptop mit Drucker. Auch fehlt das Geld, um warme Winterbekleidung für die Schülerin anzuschaffen. Wir halfen.
Sowohl der hygienische Zustand der Wohnung, als auch die psychische und physische Verfassung der 4 Kinder einer alleinerziehenden Mutter im Unterallgäu führte zur Inobhutnahme der Kinder durch das zuständige Jugendamt. Der jüngste Sohn (2 Jahre) fand einen Platz bei einer Bereitschaftspflege. Die beste Lösung für die drei anderen Jungen war die vorübergehende Unterbringung bei der Großmutter. Ihr fehlte das Geld, um für die Kinder zu sorgen. Die Mutter der Kinder weigerte sich Kinder- und Pflegegeld an die Großmutter abzutreten. Wir halfen.
Die Mutter ist alleinerziehend und lebt von Arbeitslosengeld II. Sie kann für den Eigenanteil des Reha-Autokindersitzes ihrer beeinträchtigten Tochter nicht aufkommen.
Den Eltern von zwei Schülerinnen und einem Schüler einer Mittelschule im Unterallgäu ist es nicht möglich für die Abschlussfahrten ihrer Kinder aufzukommen. Wir halfen.
Die alleinerziehende Mutter von zwei Kleinkindern ist noch in Elternzeit und lebt von Arbeitslosengeld II. Sie hat Schulden. Wir übernahmen die Schulden, die durch eine Stromkostennachzahlung entstanden sind.
Der Vater der 6-köpfigen Familie ist aufgrund einer psychischen Erkrankung frühberentet. Die Mutter ist Hausfrau. Die 4-jährige Tochter benötigt eine Brille. Die Zuzahlung können sie nicht aus dem geringen monatlichen Einkommen bestreiten.
Die Mutter, die unter Panikattacken litt und nicht belastbar ist, lebte mit ihrem 5-jährigen Sohn bis vor kurzem in einer vom Jugendamt gestellten Wohnung. Davor waren die beiden in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Nun konnte die kleine Familie in eine Wohnung umziehen. Allerdings fehlen Möbel.
Die Mutter von 2 Kindern (4 und 6 Jahre alt) wurde von ihrem Mann, der gleichzeitig der Versorger der Familie war, verlassen. Zur selben Zeit kam der Verdacht auf eine schwere neurologische Erkrankung auf. Sie erhält derzeit keinerlei Unterhalt für die Kinder und noch kein Geld vom Jobcenter. Das Einkommen ihres Minijobs reicht nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Wir halfen und finanzierten eine Monatsmiete und die Zuzahlungen zur Ergotherapie und zu einer Haushaltshilfe während ihres Krankenhausaufenthalts.
Nach der Trennung lebte die Familie noch eine gewisse Zeit zusammen. Dann konnte die Mutter mit ihren beiden Kindern eine eigene 2-Zimmer-Wohnung beziehen. Ihr Ex-Mann weigerte sich, Möbel aus der gemeinsamen Wohnung zu überlassen. Es fehlte am Nötigsten. Wir halfen.
Der Junge, der ein Gymnasium besucht und sehr sprachbegabt ist, möchte an der Prüfung für das „Cambridge Certificate of Advanced English“ teilnehmen. Die alleinerziehende Mutter, die von Arbeitslosengeld II lebt, kann nicht für die Kosten aufkommen.
Die Kinder leben mit ihren Familien in einer Gemeinschaftsunterkunft. In ihrer Freizeit sind sie oft sich selbst überlassen. Das Projekt soll u.a. die Kinder an eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung im Freien heranführen, das Selbstwertgefühl durch Erfolgserlebnisse stärken, das Durchhaltevermögen steigern, eigene Grenzen und Kompetenzen erkennen lassen und der Integration im Lebensumfeld dienen.
Die jungen Eltern erwarten ihr erstes Kind. Sie konnten eine gemeinsame Wohnung beziehen. Das niedrige Einkommen reicht aber nicht zur Anschaffung von Babybett, Kleiderschrank, Heizstrahler und einem Teppich für das Kinderzimmer aus.
Gerne übernahmen wir nochmals die Kosten für dieses erfolgreiche Projekt, das der Vermeidung von Mobbing und der Steigerung des Selbstwertgefühls dient.
Die Mutter von 2 Kindern (8 und 3 Jahre) hat sich von ihrem Mann nach wiederholten Gewaltausbrüchen getrennt. Sie konnte eine Wohnung finden. Im Kinderzimmer fehlen noch einige Einrichtungsgegenstände.
Eine Grundschule machte gute Erfahrungen mit einem Praktikanten und möchte deshalb eine Stelle für das duale Studium „Soziale Arbeit“ schaffen. Finanzielle Hilfe seitens einer öffentlichen Einrichtung gibt es dafür nicht. Gerne unterstützen wir dieses sinnvolle Vorhaben mit einem Zuschuss.
Die alleinerziehende Mutter von drei Kindern, von denen das Mädchen eine schwere Behinderung hat, ist auf ein Auto angewiesen. Sie weiß nicht, wie sie die dringend notwendige Reparatur bezahlen soll. Wir halfen.
Beide Kinder der alleinerziehenden Mutter sind chronisch krank. Die Familie lebt vom Unterhalt für die Kinder und aufstockenden Leistungen durch das Jobcenter. Ein Schuldenberg hat sich angehäuft. Wir halfen mit der Übernahme einer Monatsmiete sowie der Kfz-Versicherung und -Steuer.
Der Vater einer 3-köpfigen Familie wurde arbeitslos. Die möblierte Wohnung war an das Arbeitsverhältnis gekoppelt. Die Familie konnte eine neue Wohnung finden, die aber eingerichtet werden muss. Wir halfen.
Die junge Mutter, die sich vom Kindsvater getrennt hatte, war obdachlos und konnte zunächst zusammen mit ihrer 3-jährigen Tochter bei einer Freundin wohnen, bis sie eine Wohnung fand. Außer einem Kinderzimmer besitzt die Mutter kein Mobiliar. Sie schläft mit ihrer Tochter in einem Kinderbett. Wir halfen.
Gerne unterstützen wir weiterhin Kinder in ihrer psychomotorischen Entwicklung, damit deren Persönlichkeit gestärkt und somit der Eintritt in die Schule bzw. die Integration in der Schule gelingt.
Das Mädchen aus der Ukraine ist beeinträchtigt. Es nimmt an einem Malkurs teil. Wir kamen für 3 Monate, bis zur Übernahme der Finanzierung durch die Lebenshilfe, auf.
Der 17-jährige Junge ist ein begeisterter Basketballspieler. Er hat die Möglichkeit bekommen, an einem Turnier in Wien teilzunehmen. Seine Familie kann für die Kosten nicht aufkommen.
Die alleinerziehende Mutter mit einem Sohn geht einer Teilzeitbeschäftigung nach. Ihr ist es nicht möglich für den Akkordeonunterricht, Schulmaterial und das Essen während der Mittagsbetreuung ihres Sohnes aufzukommen.
Der Vater der kleinen Familie ist schwer krank und berentet. Die Mutter pflegt ihren Mann. Die Tochter ist sehr zielstrebig und benötigt zum Erledigen der Schularbeiten ein Tablet. Wir halfen.
Beide Elternteile, die geschieden sind, sind krank und können keiner Berufstätigkeit nachgehen. Die 10-jährige Tochter möchte einen Selbstverteidigungskurs machen. Wir übernahmen die Kosten.
Mutter und 2-jährige Tochter teilen sich ein 90cm breites Bett in einer kleinen 2-Zimmerwohnung. Wir kamen für ein Schlafsofa auf, damit die Nächte für beide erholsamer werden.
Die Eltern von 3 Kindern im Alter zwischen 6 und 1 ½ Jahren sind getrennt. Dem Vater, der arbeitslos ist und in einer Obdachlosenunterkunft wohnt, wurde ein Betreuer zur Seite gestellt. Damit er im Rahmen begleiteter Umgänge seine Kinder alle 14 Tage sehen kann, muss er eine Wegstrecke mit dem Bus zurücklegen.
Das 16-jährige Mädchen hatte eine schwere Knöchelverletzung und musste operiert werden. Normalerweise legt sie den Weg zur Realschule mit dem Fahrrad zurück. Nach der Operation darf sie den Fuß mindestens 6 Wochen nicht belasten. Da sie die Abschlussklasse besucht, möchte sie keine Unterrichtsstunden und Prüfungen versäumen. Die Mutter ist alleinerziehend und hat kein Auto. Das zuständige Busunternehmen ist sehr entgegenkommend und schlägt vor, das Mädchen zuhause abzuholen und nach der Schule wieder nach Hause zu bringen. Lediglich die Mehrkosten des Umweges müssten von der Mutter getragen werden. Dazu fehlt ihr aber das Geld.
Für Schülerinnen und Schüler einer Mittelschule steht die erste gemeinsame Klassenfahrt nach 3-jähriger Coronapause an. Der Klassenlehrer muss eine Anzahlung leisten. Gerne leiten wir die zweckgebundene Spende dafür weiter.
Nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Mann ist die Mutter mit 5 Kindern in ein Frauenhaus gezogen. Die Familie konnte eine Wohnung finden, musste aber einige Möbelstücke auf Raten kaufen. Daher reicht derzeit das monatlich zur Verfügung stehende Geld fast nur für Lebensmittel. Eine Betreuerin der Familie stellte fest, dass zwei Kinder nur Turnschuhe besitzen. Das älteste Kind (12) erledigt die Hausaufgaben im Wohnzimmer, weil es keinen Schreibtisch im Kinderzimmer gibt.
Die 6-jährige Tochter einer 4-köpfigen Familie soll an Psychomotorikstunden teilnehmen. Die Eltern können nicht für die Gruppenstunden aufkommen. Wir halfen.
Die Kinder der 7-köpfigen Familie sind zwischen 2 ½ und 17 Jahre alt. Beide Elternteile wurden arbeitslos. Der Vater ist chronisch krank, ein mehrwöchiger Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik steht für ihn an. Wasser- und Kanalgebühren für 2022 konnten nicht beglichen werden.