100 % Ihrer Spenden fließen in unsere Hilfsprojekte. So steht es auch in unserer Satzung. Sämtliche Verwaltungskosten, auch für Drucksachen, Porto, etc. werden von unseren Komitee-Mitgliedern getragen.
Die Mutter von 5 Kindern lebte in prekären Verhältnissen, die zur schnellen Trennung von ihrem Lebenspartner führten. Sie konnte eine Wohnung finden, es fehlte aber an Möbeln für die Kinder und Küchenutensilien.
Der 8-jährige Junge leidet unter der Trennungssituation der Eltern. Er hat wenig Selbstvertrauen, ist ängstlich und unsicher. Seine Mutter ist insolvent und kann für die heilpädagogische Therapie des Jungen nicht aufkommen.
Stütz- und Förderklassen besuchen Kinder mit hohem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung. Es handelt sich um Kinder mit beispielsweise geringer Frustrationstoleranz, motorischer Unruhe oder fehlendem Selbstwertgefühl. Gerne kommen wir für die zusätzliche Unterstützung dieser Kinder in Form eines monatlichen Besuchs des TGI-Zentrums M.U.T.I.G. auf. Hier lernen die Kinder im Umgang mit Tieren ihre Defizite besser zu meistern.
Aufgrund von Personalmangel musste eine Lebenshilfeeinrichtung eine Gruppe schließen. Daher wurde weniger Geld für die Reittherapie benötigt und ein gemeinsamer Ausflug konnte nicht stattfinden. Wir stimmten dem Vorschlag zu, den Überschuss des von uns gespendeten Betrags für Musiktherapien zu verwenden.
Auch in diesem Jahr wurden wieder streng zweckgebundene Gutscheine im Wert von €45,00 zum Erwerb von Weihnachtsgeschenken für Kinder aus Familien, deren Eltern von Arbeitslosengeld II leben müssen, versendet. So können die Eltern den Kindern eine kleine Weihnachtsfreude in Form von Spielwaren, Büchern oder Sportsachen bereiten.
Familien und Kinder aus belasteten Familien treffen sich in diesen resilienzfördernden Projekten, die unter anderem zum Ziel haben, Kreativität und handwerkliche Begeisterung zu fördern, miteinander ins Gespräch zu kommen, Teilhabe zu spüren und einen rücksichtsvollen Umgang miteinander zu pflegen.
Der Vater ist nicht berufstätig und hat kein Arbeitslosengeld beantragt. Sein 13-jähriger Sohn, der an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, lebt nach einem Sorgerechtsstreit bei ihm. Er ist mit der Miete in Verzug. Es droht die Kündigung. Wir halfen mit der Übernahme von 4 Monatsmieten.
Die Elternzeit des Vaters ist beendet. Die Mutter ist vollkommen überfordert mit den 9 Monate alten Drillingen. Großeltern, die helfend einspringen könnten, stehen nicht zur Verfügung. Gerne kamen wir für eine stundenweise beschäftigte Familienpflegerin zur Unterstützung der Eltern auf, da das Einkommen der 5-köpfigen Familie dafür nicht ausreichend ist.
Die 4-jährige Tochter einer alleinerziehenden Mutter leidet an frühkindlichem Autismus und kann nicht mit anderen Kindern im Bus zum integrativen Kindergarten fahren. Wir kamen für die Benzinkosten, die der Mutter für die tägliche Fahrt entstehen, auf.
Der 11-jährige Junge besucht eine heilpädagogische Tagesstätte. Die Eltern sind mittellos. Ihnen ist es nicht möglich für das monatliche Gruppengeld, das z.B. zur Anschaffung eines kleinen Geburtstagsgeschenks verwendet wird, aufzukommen.
Die ältere Tochter (7) einer alleinerziehenden Mutter nimmt sehr gerne am wöchentlichen Ballettunterricht teil. Die Mutter bezieht Arbeitslosengeld II. Ihr fällt es schwer für die Kosten der Stunden aufzukommen. Wir halfen.
Das Einkommen des Vaters ist so gering, dass der Familie das Geld zur Anschaffung von Brennholz, Winterbekleidung für die Kinder und zur Begleichung der KFZ-Steuer fehlt.
Dieses Projekt dient zur Vermeidung von Mobbing und zur Steigerung des Selbstwertgefühls der Kinder. Gerne übernahmen wir die Kosten mit der Bitte einer Evaluation der Maßnahme nach ca. 4-8 Wochen.
Familien ehemaliger Ortskräfte aus Afghanistan, die sich um Integration bemühen, soll ein 4-tägiger Ausflug in eine Freizeiteinrichtung der Stadt Kaufbeuren im Oberallgäu ermöglicht werden. Die Kinderbrücke Allgäu steuerte einen Beitrag für die Fahrtkosten mit dem Bus bei.
Die Familie lebt in einem mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbaren Dorf. Das 4. Kind wurde mit einem schweren Herzfehler geboren und gleich nach der Geburt operiert. Es muss zur Kontrolle wöchentlich in eine Klinik. Die Mutter hat keinen Führerschein.
Auch in diesem Jahr tragen wir gerne wieder dazu bei, dass Kindern aus Familien, die wenig oder kein Geld für Weihnachtsgeschenke haben über die Kinder- und Jugendhilfe Kempten-Oberallgäu, eine Weihnachtsfreude bereitet werden kann.
Vor der Corona-Pandemie wurde über die Kinder- und Jugendhilfe Kempten-Oberallgäu jedes Jahr ein Familienwochenende durchgeführt. Im Jahr 2023 soll dieses wieder stattfinden. Es ist für Familien, denen das Geld fehlt, gemeinsam mit ihren Kindern ein unbeschwertes Wochenende zu verbringen, ausgerichtet. Gerne stellen wir für die Finanzierung dieser Maßnahme einen Betrag zur Verfügung.
Die Mutter von 3 Kindern (11, 10 und 4 Jahre alt) ist von ihrem Partner und Vater des jüngsten Kindes, verlassen worden. Neben der psychischen Belastung ist ein finanzieller Engpass entstanden. Sie weiß nicht, wie sie schnell für die laufenden Kosten aufkommen soll.
Der Junge wächst bei der Mutter seines Stiefvaters auf. Seine leibliche Mutter kann sich derzeit aus psychischen Gründen nicht um ihn kümmern, sein Stiefvater ist in einer neuen Beziehung. Die Stiefgroßmutter bekommt kein Pflegegeld. Ihre Rente, ein Zuverdienst, das Kindergeld und die Halbwaisenrente des Jungen reichen nicht für Sonderausgaben aus. Der Junge ist ein begeisterter Skifahrer und Mitglied im Skiclub. Wir halfen mit der Finanzierung von Winter- bzw. Skibekleidung und einem Zuschuss für Busfahrten und Lifttickets.
Aufgrund eines Arbeitsunfalls bezieht der Vater seit vielen Jahren Arbeitslosengeld II. Auch die Mutter ist arbeitsunfähig. Zur Erledigung der Schularbeiten benötigt die Tochter dringend einen Laptop mit Drucker. Auch fehlt das Geld, um warme Winterbekleidung für die Schülerin anzuschaffen. Wir halfen.
Sowohl der hygienische Zustand der Wohnung, als auch die psychische und physische Verfassung der 4 Kinder einer alleinerziehenden Mutter im Unterallgäu führte zur Inobhutnahme der Kinder durch das zuständige Jugendamt. Der jüngste Sohn (2 Jahre) fand einen Platz bei einer Bereitschaftspflege. Die beste Lösung für die drei anderen Jungen war die vorübergehende Unterbringung bei der Großmutter. Ihr fehlte das Geld, um für die Kinder zu sorgen. Die Mutter der Kinder weigerte sich Kinder- und Pflegegeld an die Großmutter abzutreten. Wir halfen.
Die Mutter ist alleinerziehend und lebt von Arbeitslosengeld II. Sie kann für den Eigenanteil des Reha-Autokindersitzes ihrer beeinträchtigten Tochter nicht aufkommen.
Den Eltern von zwei Schülerinnen und einem Schüler einer Mittelschule im Unterallgäu ist es nicht möglich für die Abschlussfahrten ihrer Kinder aufzukommen. Wir halfen.
Die alleinerziehende Mutter von zwei Kleinkindern ist noch in Elternzeit und lebt von Arbeitslosengeld II. Sie hat Schulden. Wir übernahmen die Schulden, die durch eine Stromkostennachzahlung entstanden sind.
Der Vater der 6-köpfigen Familie ist aufgrund einer psychischen Erkrankung frühberentet. Die Mutter ist Hausfrau. Die 4-jährige Tochter benötigt eine Brille. Die Zuzahlung können sie nicht aus dem geringen monatlichen Einkommen bestreiten.
Die Mutter, die unter Panikattacken litt und nicht belastbar ist, lebte mit ihrem 5-jährigen Sohn bis vor kurzem in einer vom Jugendamt gestellten Wohnung. Davor waren die beiden in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Nun konnte die kleine Familie in eine Wohnung umziehen. Allerdings fehlen Möbel.
Die Mutter von 2 Kindern (4 und 6 Jahre alt) wurde von ihrem Mann, der gleichzeitig der Versorger der Familie war, verlassen. Zur selben Zeit kam der Verdacht auf eine schwere neurologische Erkrankung auf. Sie erhält derzeit keinerlei Unterhalt für die Kinder und noch kein Geld vom Jobcenter. Das Einkommen ihres Minijobs reicht nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Wir halfen und finanzierten eine Monatsmiete und die Zuzahlungen zur Ergotherapie und zu einer Haushaltshilfe während ihres Krankenhausaufenthalts.
Nach der Trennung lebte die Familie noch eine gewisse Zeit zusammen. Dann konnte die Mutter mit ihren beiden Kindern eine eigene 2-Zimmer-Wohnung beziehen. Ihr Ex-Mann weigerte sich, Möbel aus der gemeinsamen Wohnung zu überlassen. Es fehlte am Nötigsten. Wir halfen.
Der Junge, der ein Gymnasium besucht und sehr sprachbegabt ist, möchte an der Prüfung für das „Cambridge Certificate of Advanced English“ teilnehmen. Die alleinerziehende Mutter, die von Arbeitslosengeld II lebt, kann nicht für die Kosten aufkommen.
Die Kinder leben mit ihren Familien in einer Gemeinschaftsunterkunft. In ihrer Freizeit sind sie oft sich selbst überlassen. Das Projekt soll u.a. die Kinder an eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung im Freien heranführen, das Selbstwertgefühl durch Erfolgserlebnisse stärken, das Durchhaltevermögen steigern, eigene Grenzen und Kompetenzen erkennen lassen und der Integration im Lebensumfeld dienen.
Die jungen Eltern erwarten ihr erstes Kind. Sie konnten eine gemeinsame Wohnung beziehen. Das niedrige Einkommen reicht aber nicht zur Anschaffung von Babybett, Kleiderschrank, Heizstrahler und einem Teppich für das Kinderzimmer aus.
Gerne übernahmen wir nochmals die Kosten für dieses erfolgreiche Projekt, das der Vermeidung von Mobbing und der Steigerung des Selbstwertgefühls dient.