100 % Ihrer Spenden fließen in unsere Hilfsprojekte. So steht es auch in unserer Satzung. Sämtliche Verwaltungskosten, auch für Drucksachen, Porto, etc. werden von unseren Komitee-Mitgliedern getragen.
Eine Hilfsorganisation betreute während der Sommerferien insgesamt 64 Kinder über 4 Wochen. Eine allein erziehende Mutter mit zwei Kindern konnte im Nachhinein den Förderbetrag nicht aufbringen, wir haben ihn übernommen.
Eine Großmutter bat um Unterstützung für ihre Enkelin, die einmal wöchentlich zur Logopädie in die nächste Stadt muss. Die Großmutter, die das Sorgerecht für das Mädchen übertragen bekam, lebt von einer kleinen Rente und konnte die Fahrtkosten nicht aufbringen. Wir haben die Kosten erstattet.
Das Kind einer Familie mit Migrationshintergrund wurde probeweise in eine Förderschule eingewiesen, in der sie nur bleiben kann, wenn zusätzlich ein außerschulisches Training das Mädchen unterstützt. Da die Eltern in äußerst bescheidenen Verhältnissen leben, haben wir für einen begrenzten Zeitraum die Finanzierung gesichert.
Einer Familie mit 4 Kindern, der Vater wurde auf Kurzarbeit gesetzt, droht die kurzfristige Abschaltung des Gases, wenn nicht Restforderungen beglichen werden. Die Familie ist nach einer Tumoroperation der Mutter, hohen sozialen, gesundheitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt. Wir haben einen Teil der Forderungen des Gaslieferanten übernommen. Und die Kinder mit Winterbekleidung ausgestattet.
Ein Sonderpädagogisches Förderzentrum beantragte einen Zuschuss für die Ganztagesbetreuung von 3 Kindern, deren Eltern nicht in der Lage sind, den Betrag für das Mittagessen aufzubringen. Da in allen Fällen eine Abmeldung in Erwägung gezogen wurde, aber gerade diese Kinder ansonsten kein Mittagessen bekämen, haben wir die Kosten bis zum Schuljahresende übernommen.
Der Antrag einer Hilfsorganisation betrifft eine Familie mit 3 Kindern, die Mutter, allein erziehend, ist in psychiatrischer Behandlung, leidet unter Depressionen und Panikattacken. Alle drei Kinder sind latent von emotionaler Behinderung bedroht. Ein Mädchen hat den großen Wunsch Ballettunterricht zu nehmen, den sich die Mutter finanziell aber nicht leisten kann. Wir haben uns von der Bedeutung dieser Maßnahme für das Kind überzeugt und die Mittel für einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt.
Der Antrag für eine allein erziehende Mutter mit einem Kleinkind beinhaltet die Finanzierung von Stromschulden, damit die Heizung wieder in Betrieb genommen werden kann. Außerdem fehlt es am Allernotwendigsten an Winterkleidung für das Kind und Lebensmittel für die Weihnachtstage. Wir haben dem Antrag stattgegeben.
Der Gasanschluss gesperrt, weil eine bescheidene Teilrechnung von einer allein erziehenden Mutter mit Kleinkind, wohnhaft in Kempten, nicht bezahlt werden konnte. Die behelfsmäßige Beheizung der kleinen Wohnung mit einem Stromradiator, reicht nicht mehr aus und ist teuer. Wir haben für einen Wiederanschluss an die Gasversorgung gesorgt.
Die Mutter bezieht eine Erwerbsunfähigskeitsrente, der Vater ALG II. Für ein Kind der Familie, das eine neue Brille braucht, war der anteilige Zuschuss nicht aufzubringen. Wir haben dem Antrag, den Zuschuss zu übernehmen, stattgegeben.
Eine im Oberallgäu ansässige Hilfsorganisation bat um finanzielle Unterstützung für einen weiteren Betreuungstag eines Mädchens, das seit einigen Jahren Vollwaise ist. Ziel der Betreuung ist die Vertiefung des Lehrstoffes an der Schule und eine aktive Freizeitgestaltung. Wir haben die Finanzierung bis zum Schuljahresende gerne übernommen.
Trennung vom Mann, mit dem 5. Kind schwanger. Die allein erziehende Mutter lebt von ALG II und Wohngeld. Die Mutter schläft auf dem Sofa, da keine Mittel vorhanden sind um dringendst benötigte Matratzen für die Kinder zu kaufen. Wir haben der Westallgäuer Familie den Kauf der Matratzen ermöglicht und weitere Mittel für das Weihnachtsfest zur Verfügung gestellt.
Die Familie ist am Ende ihrer Kräfte. Die Mutter leidet an einer psychischen Erkrankung, ein Kind wurde mit multiplen Fehlbildungen geboren, musste zeitweise mit Magensonde ernährt werden. Dem Vater droht, aufgrund der wirtschaftlichen Lage, kurzfristig die Arbeitslosigkeit. Zusammen mit einer anderen Hilfsorganisation haben wir Mittel zur Verfügung gestellt, die die größte Not lindert und ein weiteres Kind im Kindergarten verbleiben kann.
Eine Oma versorgt rührend und aufopfernd ihre 9-jährige Enkelin, obwohl sie selbst nur das Nötigste zum Leben hat. Das Kind wurde aus der Familie genommen, da der Vater sehr gewalttätig war und die Mutter, auch nach der Trennung, unter den traumatischen Erlebnissen leidet. Die Oma würde gerne mal mit der Enkelin kleine Ausflüge machen, aber dazu fehlen die Mittel. Wir haben die bescheidenen Mittel bewilligt.
Der Vater einer Familie mit 6 Kindern leidet am Burnout-Syndrom, bekam deshalb eine Reha-Maßnahme bewilligt. Ohne Unterstützung durch den Vater ist die Mutter, nach Aussage einer Hilfsorganisation, überfordert und beantragte die Finanzierung einer Familienhilfe für die Dauer der Reha-Maßnahme. Wir haben die Finanzierung übernommen, da die Familie über keine finanziellen Ressourcen verfügt.
Einer Unterallgäuer Hilfsorganisation stellen wir seit mehreren Jahren ein Medikament zur Verfügung, ohne das ein Kleinkind in Bosnien nicht überleben kann. Die Kosten für dieses Medikament übernehmen hälftig ein Komitee-Mitglied unserer Organisation und wir als Kinderbrücke Allgäu. Die Eltern sind nicht in der Lage, das Medikament zu finanzieren.
Das Autismus-Zentrum in Kempten ist eine Einrichtung, die Kindern und Jugendlichen mit autistischen Zügen, mit frühkindlichem Autismus, mit Asperger-Syndrom oder einer anderen Form von Autismus, Hilfe und Unterstützung bietet. Damit die Fachkräfte die Familien zu Hause besuchen können, stellen wir auch für die nächsten drei Jahre wieder ein Leasing-Fahrzeug zur Verfügung.
Eine allein erziehende Mutter mit zwei Kindern lebt von ALG II, der Vater zahlt keinen Unterhalt. Als die bereits 30 Jahre alte Waschmaschine defekt wurde, war kein Geld für die notwendige Neuanschaffung da. Der Antragsteller und wir haben die Kosten übernommen.
Einer Familie mit mehreren Kindern, ALG II-Bezieher, haben wir für die anstehenden Weihnachtsfeiertage Lebensmittelgutscheine zur Verfügung gestellt. Unser Beitrag, damit die Kinder die Feiertage als etwas Besonderes erleben dürfen.
Das Hilfegesuch gilt einem Jungen, der Anfang 2008 mit seiner Mutter aus Italien kam und kein Wort Deutsch sprach. Nach dem Kindergarten wurde er für die Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr gemeldet um möglichst schnell seine Sprachkenntnisse zu erweitern. Da die inzwischen allein erziehende Mutter, arbeitslos, die Kosten hierfür nicht aufbringen kann, haben wir, zusammen mit anderen Hilfsorganisationen geholfen.
Das Essensgeld für ein Kind über einen Zeitraum von 6 Monaten. Diesen Antrag haben wir gerne bewilligt, damit das Kind zumindest eine warme Mahlzeit pro Tag bekommt.
Die Mutter, mit dem vierten Kind schwanger, ist völlig überfordert und benötigt die Hilfe eines Familienentlastenden Dienstes, der für einen kurzen Zeitraum von öffentlichen Trägern übernommen wurde. Die Hilfe sollte jedoch unbedingt fortgeführt werden, der Vater ist krank und seitdem die Krankenkasse auch das Krankengeld einstellte, lebt die Familie von ALG II. Wir haben Mittel für einen überschaubaren Zeitraum zur Verfügung gestellt, damit die Familienhilfe bis nach der Geburt einmal wöchentlich tätig bleiben kann.
Wegen massiver Gewalt seitens des Ehemannes suchte eine Frau mit 3 Kindern Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus. Für eines der Kinder, das die Volksschule besucht, wurde um Kostenübernahme für Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung gebeten. Wir haben dem Wunsch gerne entsprochen.
Für die siebenköpfige Familie brach die Welt zusammen, als das gemietete kleine Bauernhaus ein Raub der Flammen wurde. Es blieb buchstäblich nur das übrig, was die Familie am Leib trug. Einer von vielen Institutionen getragenen Hilfe für die Familie haben wir uns angeschlossen.
Die allein erziehende Mutter ist an einer lebensgefährlichen Leberzirrhose erkrankt, lebt mit ihrem Sohn von ALG II. Der kleine Junge, der in einem schwierigen Umfeld aufwächst, hat einen großen Wunsch, mit seinen Freunden Skilaufen zu dürfen. Da für die Ausrüstung kein Geld zur Verfügung steht, haben wir dem Kind mit Hilfe eines Sportgeschäftes seinen großen Wunsch erfüllt.
Die Familie befindet sich im Ausnahmezustand, da die älteste Tochter akut an Lymphknotenkrebs erkrankt ist. Die Behandlung erfolgt an der Uniklinik München, ist langwierig und erfordert die Anwesenheit der Mutter, damit das Mädchen diese lebensbedrohliche Situation bewältigt. Wir haben die finanziellen Mittel für die Fahrtkosten und für den Verdienstausfall der geringfügig Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Zur Freude aller, die der Familie in schwierigen Zeiten geholfen haben, das Mädchen ist inzwischen als geheilt entlassen, wieder zu Hause.
Die Mutter auf Grund ihres Alkoholkonsums verstorben, der Vater allein erziehend, kann seinem Kind bei der Bewältigung seiner Probleme, auch schulischer Art, nur bedingt helfen. Damit dem Mädchen eine Ganztagesbetreuung an der von ihr besuchten Förderschule ermöglicht werden kann, fehlen die Mittel. Wir haben sie, vorläufig bis zum Schuljahresende, bereitgestellt.
Wir unterstützen Allgäuer Hilfsorganisationen, auch wenn diese im Ausland tätig sind. So u.a. Mamdom e.V., eine Sonthofener Hilfsorganisation, die in der Dominikanischen Republik ein Kinderheim betreibt. Mit unserer Patenschaft für drei Mädchen unterstützen wir diese großartige Einrichtung.
Im vorliegenden Fall unterstützt eine, in Marktoberdorf ansässige, Hilfsorganisation Kinder in Nepal, damit diese die Schule besuchen können, dort auch mit Essen versorgt, Chancen für eine bessere Zukunft bekommen. Auch wir helfen dieser engagierten und kompetenten Einrichtung, in dem wir die Patenschaft von drei Kindern übernommen haben.
Wie seit Jahren, so übernehmen wir auch für die kommenden zwölf Monate, das Essensgeld für behinderte Kinder von sozial förderungswürdigen Familien, damit diese zumindest einmal am Tag ein vollwertiges Mittagessen bekommen.
Ein Kinderhort fährt an Pfingsten für ein paar Tage in das Zentrum für Umwelt und Kultur nach Benediktbeuren. Für einen Jungen, dessen allein erziehende Mutter sich die Ausgabe nicht leisten kann, wurde ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt. Dem Antrag wurde stattgegeben.
Die Familie erwartet ihr zweites Kind, als beide Lebenspartner, bei einer Zeitarbeiterfirma beschäftigt, ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Beantragung auf Hartz IV konnte nicht abgeschlossen werden, da die Berechnung und Ermittlung der finanziellen Verhältnisse Zeit erfordert. Die Familie ist hoch verschuldet, kann für den laufenden Monat die Miete nicht bezahlen. Eine Familienhelferin, die diese Familie betreut, bat um finanzielle Hilfe für den Mietausgleich, um eine drohende Wohnungskündigung zu verhindern. Wir haben geholfen.
Die Eltern in einer Beziehungskrise, die Mutter in psychologischer Behandlung, keine Möglichkeit der Eltern, einer ihrer Töchter bei der Bewältigung der schulischen Probleme zu helfen. Mit einem weiteren Ganztagesbetreuungstag, zwei Tage sind bereits gesichert, konnten wir zur Bewältigung des Problems beitragen.
Der allein erziehende Vater, durch Krankheit immer wieder arbeitslos, benötigt für seine drei Kinder neue Matratzen, die bisher verwendeten sind, bedingt durch Wachstum und Gewichtszunahme der Kinder, nicht mehr verwendbar. Da die Familie am Existenzminimum lebt, haben wir die Mittel zur Beschaffung preisgünstiger Matratzen zur Verfügung gestellt.
Diese Volkshochschule unterstützt bereits erfolgreich benachteiligte Jugendliche bei der Berufsfindung und Arbeitsplatzsuche. Für Trainingsmodule, bildungsfördernde Maßnahmen und Krisenintervention werden laufend Mittel für Unterrichtsmaterial und Fahrgelder für bedürftige Kinder benötigt. Dafür haben wir einen finanziellen Beitrag geleistet.
Die allein erziehende Mutter von drei Kindern hat eine Arbeitsstelle im Ostallgäu, nimmt täglich eine große Wegstrecke auf sich, um die Familie einigermaßen über die Runden zu bringen. Als das Auto defekt wurde und die Fahrten zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden mussten, fehlte den Kindern die Mutter. Die dadurch auftretenden Probleme der Kinder veranlassten das Jugendamt zu Maßnahmen, die zu einer finanziellen Belastung führten. Wegen des daraus resultierenden Mietrückstandes drohte nun die Kündigung und damit der Familie eine erneute Belastung. Wir haben die Mittel für die fälligen Mieten übernommen.
Die Familie musste eine neue Wohnung suchen, weil die bisherige seit längerer Zeit massiv von Schimmel befallen ist. Der Arzt bestätigte, dass dies bei den drei Kindern zu schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen führte (Attest liegt vor). Eine Hilfsorganisation, die diese Familie betreut, bat um ein Darlehen für die Mietkaution der neuen Wohnung, das nun in vertretbaren Raten zurückgezahlt wird.
Die, von einer sozialpädagogischen Familienhilfe betreute Familie, möchte gerne ihren Jungen mit in eine 4-tägige Ferienfreizeit schicken, aber hierzu fehlen die Mittel. Zusammen mit einer anderen Hilfsorganisation haben wir die anfallenden Kosten getragen.
Eine allein erziehende Mutter bat um finanzielle Unterstützung zum Kauf von Kleidung für eines ihrer beiden Kinder. Nach der Trennung von ihrem alkoholkranken Mann, lebt die Familie von Leistungen der Arge. Deshalb haben wir geholfen.
Die Familie ist wegen Arbeitslosigkeit des Vaters hoch verschuldet, die Privatinsolvenz angestrebt. Die Familienhelferin, die diese Familie betreut, bat uns um finanzielle Mittel zur Beschaffung von Winterkleidung für zwei der drei Kinder. Wir haben einen Kleidergeldzuschuss gewährt.
Der Junge, einer vom sozialpädagogischen Fachdienst betreuten Familie, ist entwicklungsgestört, die gesamte Motorik ungelenk, ihm fehlt es an Selbstvertrauen. Das Förderzentrum, das der Junge besucht, empfiehlt therapeutisches Reiten, das sich die Mutter aber nur teilweise leisten kann. Wir haben mit einem Zuschuss diese sinnvolle Maßnahme ermöglicht.
Ein, unverschuldet in Not geratener Vater, bat um Unterstützung zum Kauf von Bekleidung für seine 4-jährige Tochter. Wir haben dem Antrag stattgegeben.
Wie seit Jahren unterstützen wir auch heuer wieder die wichtige Arbeit der Doctor-Clowns in der Kinderabteilung des Klinikums Kempten. Da die dort behandelten Kinder in vielen Fällen Langzeitpatienten sind, ist der wöchentliche Besuch der Clowns eine herbeigesehnte Unterbrechung des Klinikalltags und ein sinnvoller Beitrag zur Genesung der Kinder. Lachen ist wie immer die beste Medizin, zumindest für die kleinen Patienten.
Eine allein erziehende Mutter, die bereits von uns unterstützt wird, bat für ihren Sohn um Beihilfe für die Kosten der anstehenden Klassenfahrt. Damit der Junge teilnehmen kann, haben wir einen Beitrag geleistet.
Herzinfarkt und Arbeitsunfall des Vaters haben zu finanziellen Problemen in einer Familie geführt. Die Familie bezieht Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) und kann die geplante Freizeitmaßnahme einer heilpädagogischen Tagesstätte nicht finanzieren. Wir haben den benötigten Betrag zur Verfügung gestellt, damit das lernbehinderte Kind teilnehmen kann.
In unserer, gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Kempten, betriebenen Einrichtung, wurde für einen verhaltensauffälligen Jungen eine sportliche Aktivität empfohlen, die seiner Persönlichkeitsentwicklung gut tun würde. Wir haben diese Maßnahme befürwortet und einen finanziellen Beitrag geleistet.
Ein schwerstbehindertes Kind kann sich nicht mehr bewegen, muss beatmet und über eine Sonde ernährt werden. Nachdem das häusliche Umfeld auf die besonderen Bedürfnisse des Mädchens ausgerichtet werden musste, wurde nun ein Fahrzeug benötigt, um das kranke Mädchen zu Arzt und Therapie sicher transportieren zu können. Da diese finanzielle Belastung aus nachvollziehbaren Gründen von den Eltern nicht mehr getragen werden konnte, haben wir, nachdem andere Hilfsfonds das Fahrzeug finanzierten, den behindertengerechten Ausbau bezuschusst.
Eine Hilfsorganisation bat uns um finanzielle Hilfe für zwei Jungen einer allein erziehenden Mutter, die zu Kommunion und Firmung kommen. Der Zuschuss soll der Beschaffung von Kleidung dienen, sowie der Ausrichtung einer kleinen Feier, die sich die Familie so sehr wünscht, aber aus Eigenmitteln nicht bestreiten kann. Wir haben den Zuschuss bewilligt.
Der Junge war zunächst Opfer von Mobbing innerhalb seiner Klasse, bevor er selbst dazu überging, sich aggressiv gegenüber Klassenkameraden zu verhalten. Als die Situation in der Schule eskalierte, wurde ein so genanntes Jungencoaching vereinbart, für dessen Kosten sich momentan niemand zuständig fühlt. Damit die therapeutische Begleitung umgehend begonnen werden kann, haben wir die Kosten für einen begrenzten Zeitraum übernommen.
Dieser Fachdienst betreut mehr als 90 Familien im Oberallgäu und damit mehr als 100 Kinder. Um den Familien, aber vor allem den Kindern, Freizeitmaßnahmen in bescheidenem Rahmen bieten zu können, wurde um finanzielle Unterstützung gebeten. Es handelt sich hierbei um Familienwochenenden, um Ferienlager, Tagesausflüge mit Wanderungen, Besuche eines Schwimmbades usw. Für diese sinnvollen Aktivitäten haben wir seit Jahren Mittel zur Verfügung gestellt, so auch wieder für das Jahr 2009.
Einer jungen, allein erziehenden Mutter, mit einer sehr lebhaften Tochter, wurde der Besuch eines Elternkurses empfohlen, um ihre Erziehungskompetenz zu stärken. Wir haben die bescheidene Kursgebühr getragen.
Der Vater insolvent, die Familie lebt von ALG II und einer kleinen Rente. Die Geburt ihres Kindes hat das Paar in eine schwierige Situation gebracht. Es fehlt an vielem, so u.a. auch an Babykleidung. Wir haben geholfen.
Der Mann Alleinverdiener, ein Insolvenzverfahren läuft, die Familie mit 3 Kindern lebt mehr oder weniger vom Kindergeld. Die Tochter würde gerne an der Abschlussfahrt der 9.Klasse teilnehmen, aber die Familie kann dies nicht schultern. Damit das Mädchen nicht daheim bleiben muss, haben wir die Kosten übernommen.
Eine Realschule bat uns um Hilfe für einen Jungen, damit dieser an einer Klassenfahrt teilnehmen kann. Der Vater ist Geringverdiener, die Mutter arbeitslos, so dass die Familie die Kosten nicht tragen kann und den Jungen abgemeldet hat. Wir haben die Teilnahme doch noch ermöglicht.
Für die 16 Kinder im Kids-Point soll ein Trainingsprogramm zur Verbesserung von Feinmotorik, Wahrnehmung, Denk- und Merkfähigkeit durchgeführt werden. Die Kinder werden Methoden einüben, um im Schulalltag und darüber hinaus, Aufgaben konzentrierter und erfolgreicher lösen zu können. Nach eingehender Prüfung des Lehrprogramms haben wir diese sinnvolle Maßnahme befürwortet und finanziert.
Die junge Mutter, in psychotherapeutischer Begleitung, hat die Möglichkeit für einen geringen Betrag ein paar Tage mit ihrem Kind zu verreisen, aber dazu nicht die Mittel. Wir haben die kleine Erholungsmaßnahme ermöglicht.
Das Mädchen ist entwicklungsverzögert und benötigt eine logopädische Behandlung. Bis das Kind in einer heilpädagogischen Tagesstätte betreut wird, muss die Behandlung wohnortentfernt durchgeführt werden. Dies verursacht Kosten, die die allein erziehende Mutter (Hartz IV) nicht tragen kann. Wir haben die Kosten für den begrenzten Zeitraum übernommen.
Die allein erziehende Mutter mit zwei Kindern kann eine preiswerte Altbauwohnung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes beziehen, die aber ohne gründliche Renovierung nicht bewohnbar ist. Freunde helfen ihr dabei, nur fehlen die Mittel für einen unbedingt auszutauschenden Boden. Wir haben das Material (Laminat) finanziert, die Freunde den Boden verlegt.
Die Familie lebt mit zwei Kindern in einer Asylunterkunft in Kempten und erwartet ihr drittes Kind. Da noch keine Arbeiterlaubnis vorliegt, erhält die Familie Sachleistungen (Lebensmittel etc.). Für die notwendigen Anschaffungen für das Baby sind keinerlei finanzielle Mittel vorhanden. Wir haben das Geld für eine Grundausstattung zur Verfügung gestellt.
Die Schulgruppe einer heilpädagogischen Tagesstätte fährt für ein paar Tage auf einen Bauernhof im Westallgäu. Das Jugendamt hat den Zuschuss gestrichen, die Eltern können die Mehrkosten nicht tragen. Wir haben die fehlenden Mittel bereitgestellt.
Beantragt wurden Mittel für die Nachmittagsbetreuung an einer Ganztagesschule für einen Jungen. Der Vater ist schwer erkrankt, die Familie lebt von Kranken- und Kindergeld und kann den relativ bescheidenen Betrag für die dreimonatige Betreuung nicht aufbringen. Wir haben geholfen.
Eine junge Frau, werdende Mutter, hat starke Rückenschmerzen verursacht durch Wirbelsäulenprobleme. Um die Schwangerschaft nicht zu gefährden ist eine schonende Therapie angesagt, die die werdende Mutter nicht finanzieren kann. Sie lebt von 510,00 Euro Bafög. Wir haben die Therapie ermöglicht.
Ein Mädchen aus unserem Projekt möchte gerne am Judotraining teilnehmen, aber die Mutter kann die Vereinsgebühr nicht schultern. Wir haben dem Mädchen den Kurs ermöglicht.
Schüler mit einer leichten geistigen Behinderung, betreut von 3 Lehrern haben den Wanderweg E 5 von Oberstdorf nach Bozen in Angriff genommen. In einem mehrmonatigen Training haben sich die Schüler auf die große Herausforderung vorbereitet und es tatsächlich geschafft. Wir haben mit einer Reihe weiterer Sponsoren, dieses besondere Erlebnis gefördert.
Ein junges Mädchen, im 8.Monat schwanger, ist von Freund und Eltern in dieser schwierigen Situation allein gelassen worden. Wegen ihres schlechten Allgemeinzustandes wurde die werdende Mutter in die Klinik eingewiesen, wo sie bis zur geplanten Entbindung bleiben kann. Danach wird sie vermutlich in einem Mutter-Kind-Heim unterkommen, es fehlt jedoch an allem für Mutter und Kind. Wir haben die Babyausstattung finanziert.
Ein Aktionsbündnis verschiedener Hilfsorganisationen ermöglicht Kindern und deren Eltern, mit einem gemeinsamen Programm, sinnvolle und günstige Freizeitaktivitäten. An Wochenenden sollen betreuungsbedürftige Familien entspannende Gemeinsamkeiten erleben, um so gestärkt den schwierigen Alltag besser zu bewältigen. Wir haben diese sinnvolle Aktivität mit einem Zuschuss unterstützt.
Das Mädchen, Tochter einer schwer alkoholkranken Mutter, hatte keinen Schulabschluss, war mehrfach aus Heimen ausgerissen, hatte keinerlei Perspektive. Durch die hilfreiche Unterstützung einer ehrenamtlichen Familienhelferin, hat das Mädchen den Hauptschulabschluss nachgeholt und eine Ausbildung begonnen. Dem Antrag dieser ungemein engagierten Familienhelferin, mit einem finanziellen Beitrag der jungen Frau den Übergang ins Berufsleben zu ermöglichen, haben wir stattgegeben.
Die Hilfsorganisation betreut während den Ferienzeiten Kinder, die keine Möglichkeit haben zu verreisen, deren Eltern während dieser Zeit arbeiten o.ä.. Für Kinder, deren Eltern den bescheidenen Beitrag hierfür nicht leisten können, übernehmen wir seit Jahren diese Kosten. So auch in diesem Jahr.
Das Kinderzimmer war wegen Verunreinigungen mit Chemikalien nicht bewohnbar. Den Prozess wegen Mietminderung, hat die Familie verloren und eine Räumungsklage bekommen. Der anstehende Umzug in eine neue Wohnung ist von der Familie nicht finanzierbar, da sie nur von Leistungen der Arge lebt. Wir haben mit einem Zuschuss geholfen.
Die Jugendorganisation veranstaltet Sommerzeltlager für einkommensschwache Familien und bat um Unterstützung für einen Jungen, dessen allein erziehende Mutter sich den Beitrag nicht leisten kann. Wir haben die Teilnahme des Jungen ermöglicht.
Die allein erziehende Mutter bat um einen Zuschuss für die Klassenfahrten von zwei ihrer Kinder. Da die finanzielle Situation der Familie sehr angespannt ist und die Kinder als Einzige hätten zu Hause bleiben müssen, haben wir die Kosten getragen.
Für eine allein erziehende Mutter mit drei Kindern stellte eine Hilfsorganisation Antrag auf Bezuschussung für Kinderbekleidung. Die Familie lebt von ALG II und Kindergeld und hat keinerlei Rücklagen. Eine Stiftung finanzierte die Babybekleidung für das zu erwartende vierte Kind, wir stellten die Mittel für Bekleidung und Schule der drei anderen Kinder.
Für zwei Kinder einer Patchworkfamilie (10 Kinder) wurde ein Antrag auf Bezuschussung der Klassenfahrten gestellt. Eine Beteiligung unsererseits an den Kosten, hat die Teilnahme der beiden Kinder ermöglicht.
Das Mädchen mit Migrationshintergrund besucht eine Förderschule, kann dort aber nur verbleiben, wenn mit einem zusätzlichen Lerntraining Defizite aufgearbeitet werden. Unsere Hilfe in den vergangenen Monaten hat bewirkt, dass der Verbleib nun gesichert scheint. Zur Verfestigung des Lernzieles haben wir für wenige Monate nochmals einen Zuschuss gewährt.
Eine allein erziehende Mutter mit drei Kindern (ALG II) kann eine kostengünstige Wohnung beziehen, die aber erst renoviert werden muss. Verschiedene Institutionen haben mit einem Beitrag die Renovierung ermöglicht, so auch die Kinderbrücke Allgäu.
Der sozialpädagogische Fachdienst bietet ein Ferienprogramm für Familien mit geringen Einkünften, meist Hartz IV-Empfänger. Für diese betreuten Familien ist dieses Freizeitprogramm eine außerordentliche Bereicherung, für die Kinder die einzige Möglichkeit während der Ferien etwas zu erleben. Geboten werden Tagesausflüge ins Schwimmbad, in den Wald, Abenteuer am Lagerfeuer, u.ä.. Wir haben diese ausnehmend sinnvolle Aktion, wie in den Jahren zuvor, gerne unterstützt.
Einen gebrauchten Gefrierschrank, wünscht sich eine Familie mit 4 Kindern, um günstig erworbene Lebensmittel länger lagern zu können. Den vergleichsweise kleinen Betrag für diese sinnvolle Anschaffung haben wir bewilligt.
Kindern den Musikschulunterricht zu ermöglichen, deren Eltern sich den Beitrag nicht leisten können, Therapeutisches Reiten als hilfreiche Therapie für die Kinder. Hilfe für behinderte Kinder mit Kommunikationsschwierigkeiten, Unterstützung für eine Sommerferienwoche. Dies waren die Inhalte eines Antrags, den wir gerne bewilligt haben.
Eine allein erziehende Mutter mit sechs Kindern lebt von Hartz IV und Kindergeld und benötigt dringend Betten für Zwillinge, die ihren Kinderbettchen entwachsen sind. Bettgestelle sind vorhanden. Für Matratzen und Bettzeug haben wir die Mittel bereitgestellt.
Für eine Kindererholungsmaßnahme wurde seitens einer Hilfsorganisation um Unterstützung gebeten. 26 Kinder fahren für zwei Wochen in ein Ferienlager, Kinder von Familien, die sich einen Urlaub, aus welchen Gründen auch immer, nicht leisten können. Da die bisherigen Zuschüsse nicht kostendeckend waren, haben wir den Fehlbetrag beigesteuert.
Wie seit Jahren, unterstützen wir die Bemühungen einer, im Unterallgäu ansässigen Bosnienhilfe, in dem wir, zusammen mit einem Komiteemitglied, die Mittel für ein lebenserhaltendes Medikament bereitstellen. Ohne dieses Medikament, das sich die Eltern eines Kleinkindes nicht leisten können, würde der kleine Junge nicht überleben.
Eine heilpädagogische Tagesstätte bat um das Essensgeld für einen Jungen, dessen allein erziehende Mutter, den bescheidenen Anteil nur zur Hälfte erbringen kann. Wir haben einen Zuschuss gewährt.
Gebeten wurde um eine finanzielle Unterstützung für eine allein erziehende Mutter mit drei Kindern. Der 5-jährige Junge braucht dringend ein angemessenes Bett. Neben dieser Anschaffung, steht für eine Tochter noch das Materialgeld an der Schule offen. Wir haben die finanziellen Mittel bereitgestellt.
Ein Junge einer allein erziehenden Mutter mit 9 Kindern, soll zu einer Kindererholung an die Nordsee. Für diese dringend notwendige Maßnahme fehlt ein Teilbetrag, den das Jugendamt nicht trägt. Da die Mutter, aus nachvollziehbaren Gründen, die fehlende Summe nicht aufbringen kann, haben wir geholfen.
Der Sohn der Familie wurde in Ulm an einer Hüftfehlstellung operiert und muss nun noch mal zu einer Notoperation. Um den Jungen im Krankenhaus besuchen zu können (Zugfahrt Kempten – Ulm) fehlen der Mutter derzeit die Mittel. Wir haben den bescheidenen Betrag zur Verfügung gestellt.
Der Antrag betrifft einen Jungen mit Migrationshintergrund, der derzeit eine Kindertagesstätte besucht. Die Familie, die von ALG II lebt, kann sich die monatliche Gebühr nicht leisten und möchte das Kind abmelden, bis das Jugendamt in zwei Monaten die Kosten trägt. Um den bisherigen Lernerfolg nicht zu gefährden (die Eltern sprechen kaum Deutsch), haben wir die Gebühren für 2 Monate beigesteuert.
Der Sohn einer allein erziehenden Mutter möchte eine weiterbildende Schule in der nächsten Stadt besuchen, als Voraussetzung um eine Lehrstelle zu bekommen. Die Mutter von drei Kindern, selbst zu 80% schwer behindert, kann sich die Fahrtkosten nicht leisten, da das Einkommen nur aus einer Erwerbsunfähigkeitsrente besteht. Wir übernehmen die Fahrtkosten, um dem sehr engagierten jungen Mann seinen Berufswunsch zu ermöglichen.
Der Antrag eines Sozialamtes betrifft eine Familie mit Migrationshintergrund. Durch die Alkoholerkrankung des Vaters und weiterer Gründe musste die Familie Privatinsolvenz anmelden, lebt deshalb am Existenzlimit. Für das Kind der Familie, das dringend Winterbekleidung und Schulsachen benötigt, wurde ein Antrag auf Zuschuss gewährt, dem wurde stattgegeben.
Da die alkoholkranke Mutter ihren Erziehungsverpflichtungen nicht nachkam, wurde das Kind, zusammen mit ihren Geschwistern, unter Aufsicht des Jugendamtes gestellt und in verschiedenen Heimen untergebracht. Dort begann der Leidensweg des Kindes, das gegen diese Zwänge rebellierte, mit der Folge, kein Schulabschluss usw. usw.. Erst als eine fürsorgliche Frau sich des Mädchens annahm, änderte sich die Situation. Das Mädchen holte den Schulabschluss nach, bekam nun auch vor kurzem eine Lehrstelle. Nun allerdings fehlt es an Mitteln für die Erstausstattung mit Berufsbekleidung, Fahrtkosten zur Berufsschule etc., bis das erste Lehrlingsgehalt greift. Wir haben die Bemühungen der jungen Dame, für eine gute Zukunft, gerne unterstützt.
Für zwei Kinder, die Eltern leben von ALG I und einer Putzstelle, wurde ein Zuschuss zur Beschaffung dringend notwendiger Winterkleidung und Schuhe beantragt. Wir haben geholfen.
Die allein erziehende Mutter mit 7 Kindern fand nach dramatischen Schicksalserfahrungen Aufnahme in einem Frauenhaus. Die Mutter ist sehr bemüht um die Entwicklung der Kinder, wobei ihr eine ihrer Töchter große Sorgen bereitet. Das Kind hat große Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme und benötigt auf Anraten des Kinderarztes dringend Entwicklungsförderung. Da sich die Mutter, aus nahe liegenden Gründen, die Ausgaben hierfür nicht leisten kann, haben wir geholfen.
Nach einer schweren Erkrankung des Vaters, die Mutter ist arbeitslos, lebt die Familie mit 4 Kindern von ALG II. Die älteste Tochter möchte die Realschule besuchen, muss allerdings dazu in die nächst größere Stadt. Die anfallenden Fahrtkosten (Monatskarte) kann die Familie aus nahe liegenden Gründen, nicht finanzieren, deshalb tragen wir die Kosten für das laufende Schuljahr.
Eine Hilfsorganisation bietet für Grundschulkinder eine Ferienbetreuung zwischen 7.30 und 14.00 Uhr, während der Ferienmonate. Dies ermöglicht berufstätigen Eltern ihrem Beruf in gewohnter Weise nachzugehen. Eine geringe Deckungslücke bei den entstandenen Kosten haben wir ausgeglichen.
Für Kinder und Jugendliche einer heilpädagogischen Tagesstätte übernehmen wir, abwechselnd mit einem Kemptener Unternehmen, die Kosten für die Mittagsbetreuung. Kinder aus sozial schwachen Familien bekommen so ein vollwertiges Mittagessen, oft die einzige warme Mahlzeit des Tages.
Die allein erziehende Mutter muss mit ihrem kleinen Sohn schnellstmöglich eine neue Wohnung beziehen, da die bisherige von Schimmel befallen ist. Die derzeit in Ausbildung befindliche Mutter kann die finanzielle Belastung nicht alleine schultern, deshalb haben wir einen Zuschuss gewährt.
Die Mutter von drei Kindern hat einen Schlaganfall erlitten, befindet sich nach einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt in Reha. Der Vater der Familie ist derzeit arbeitslos, das zu leistende Tagegeld für den Aufenthalt der Mutter im Krankenhaus, kann die Familie nicht aufbringen. Wir übernehmen diese Kosten.
Die junge Familie ist vom Schicksal schwer getroffen. Die Mutter leidet an einem inoperablen Gehirntumor, der Vater auf Grund der Doppelbelastung Familie / Beruf am Burnoutsyndrom. Der Vater muss dringend für 2 Wochen in Kur, weshalb eine Familienhilfe ganztägig die Betreuung der Kinder übernehmen muss. Da die Krankenkasse sich weigert, diese Kosten zu tragen, haben wir diesem Hilfegesuch stattgegeben.
Der Vater ist psychisch krank, die Mutter arbeitet in Teilzeit, die Familie ist in Privatinsolvenz. Die Eltern befinden sich in Trennung, das Kind benötigt dringend eine neue Matratze und Bettzeug, sowie einen einfachen Schrank. Wir haben die Mittel zur Verfügung gestellt.
Ein schwer behinderter Junge benötigt bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens, regelmäßige Betreuung durch den Familienentlastenden Dienst einer Lebenshilfe. Für einen begrenzten Zeitraum fallen nun mehr Betreuungskosten an, die die Pflegekasse nicht übernimmt. Wir haben die Kosten der nicht gedeckten Betreuungsstunden übernommen.
Die private Schulvorbereitende Einrichtung für sprach- und entwicklungsverzögerte Kinder, bittet für Kinder aus sozial schwachen Familien um Übernahme des Materialgeldes. Für 11 Kinder haben wir den beantragten Zuschuss bewilligt.